Ratgeber: Terrassenüberdachung & Wintergarten in Köln und NRW
Vor dem ersten Angebot stellen sich fast immer dieselben vier Fragen: Ist das Dach nach § 62 BauO NRW genehmigungsfrei? Was gilt am Reihenhaus? Welche Kosten sind in Köln realistisch? Und welches Glas oder Profil verhindert Hitzestau und Kondenswasser?
Wann sind Terrassenüberdachungen (bis 30 m² und 4,50 m Tiefe) und unbeheizte Wintergärten (bis 30 m², mit 3 m Grenzabstand) in Nordrhein-Westfalen verfahrensfrei, und wann fordert das Bauaufsichtsamt der Stadt Köln trotzdem einen Bauantrag oder eine Baulast?
Terrassenüberdachungen sind nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 g) BauO NRW bis 30 m² Fläche und 4,50 m Tiefe verfahrensfrei. Für unbeheizte Wintergärten gilt eine eigene Regel: bis 30 m² Brutto-Grundfläche, nur an Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 und nur mit mindestens 3 m Abstand zur Nachbargrenze, ohne Tiefengrenze.
Beheizte Wohnwintergärten gelten als Aufenthaltsräume, unterliegen dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und benötigen in NRW immer eine Baugenehmigung.
Verfahrensfreiheit befreit nicht vom materiellen Baurecht (§ 62 Abs. 2 BauO NRW): Der Mindestabstand von 3,00 m zur Nachbargrenze (§ 6 BauO NRW) und örtliche Bebauungspläne müssen zwingend eingehalten werden.
8 mm oder 10 mm Verbundsicherheitsglas (VSG) oder 16 mm Polycarbonat-Stegplatten? Was DIN 18008-2 und die Schneelastzonen in Köln und dem Bergischen Land vorschreiben – und welche Beschattung den Treibhauseffekt verhindert.
Für Überkopfverglasungen schreibt DIN 18008-2 zwingend Verbundsicherheitsglas (VSG mit reißfester PVB-Folie) vor, damit bei Glasbruch keine Splitter herabfallen.
Das Kölner Stadtgebiet liegt in Schneelastzone 1 (sk = 0,65 kN/m²); schon wenige Kilometer östlich im Bergischen Land (Overath, Rösrath-Hoffnungsthal, Kürten) oder in der Eifel gilt Schneelastzone 2 mit deutlich höheren Anforderungen an Sparren und Glasstärke (mind. 10 mm VSG).
VSG-Glas ist dauerhaft kratzfest, klar durchsichtig und bei Regen rund doppelt so leise wie hohle Polycarbonat-Stegplatten.
Warum die 3,00-Meter-Abstandsfläche nach § 6 BauO NRW bei fast jedem Kölner Reihenhaus unterschritten wird – und wie Sie mit Nachbarzustimmung, Abstandsflächen-Baulast (§ 85 BauO NRW) und Brandschutz (§ 30 BauO NRW) rechtssicher bauen.
Auch wenn ein Terrassendach bis 30 m² und 4,50 m Tiefe nach § 62 BauO NRW verfahrensfrei ist, gilt nach § 6 Abs. 5 BauO NRW grundsätzlich ein Mindestabstand von 3,00 m zur Nachbargrenze.
Bei Reihenmittelhäusern (oft 5,00 m bis 6,50 m Hausbreite) und Doppelhaushälften rückt die Überdachung direkt an die Grundstücksgrenze – das erfordert eine Abweichung (§ 69 BauO NRW) mit Nachbarzustimmung bzw. eine Abstandsflächen-Baulast (§ 85 BauO NRW).
Am leichtesten wird die Genehmigung erteilt, wenn beide Doppelhaushälften oder benachbarte Reihenhäuser gleichzeitig oder profilgleich an der Grenze anbauen (profilgleiche Doppelanlage).
Von der offenen Aluminium-Terrassenüberdachung (4×3 m oder 5×3,5 m) über das bioklimatische Lamellendach bis zum beheizten Wohnwintergarten: realistische Kölner Komplettpreise inklusive Aufmaß, Fundament und Montage.
Eine maßgefertigte Aluminium-Terrassenüberdachung mit 8 oder 10 mm Verbundsicherheitsglas (VSG) kostet in Köln inklusive Montage und Punktfundamenten je nach Größe meist zwischen 5.200 € (4,00 × 3,00 m) und 10.800 € (6,00 × 4,00 m).
Ein unbeheizter Kaltwintergarten (Sommergarten) mit rahmenlosen Ganzglas-Schiebewänden und Keilfenstern liegt inklusive Montage meist zwischen 11.500 € und 22.000 €.
Elektrische Aufdach- oder Unterglasmarkisen kosten als passgenaue Maßanfertigung meist 2.400 € bis 4.500 € Aufpreis, sind bei Süd- und Westterrassen aber unverzichtbar.